Wenn Erwerbsarbeit kaum noch möglich ist.
Hier zählt, wie weit Ihre Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist. Die Diagnose allein entscheidet nicht.

Das sichert Sie ab.
Rente und Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit
Einschränkungen voraussichtlich mindestens 6 Monate oder bereits seit 6 Monaten
Restleistungsvermögen wählbar: 3 Stunden oder 1 Stunde
Unfall-Anfangshilfe: 6 Monatsrenten als zusätzliche Einmalleistung
Wiedereingliederungshilfe bis 12.000 €
Überbrückungsleistung bei Reaktivierung bis 12.000 €
Worauf es ankommt.
Was hier zählt
Bei Erwerbsunfähigkeit zählt das Ausmaß der eingeschränkten Erwerbsfähigkeit, nicht die Diagnose. BU und EU versichern Krankheiten und Unfallfolgen abstrakt. Die Voraussetzungen ergeben sich aus den Bedingungen.
Wenn sich Ihr Leben verändert
Nachversicherung ist bei persönlichen oder beruflichen Ereignissen möglich, etwa Heirat oder Aus- und Weiterbildungsabschlüssen. Der Schutz gilt weltweit.
Überschüsse in Fonds
Fondsguthaben aus Überschüssen kann steuerfrei als Anfangshilfe genutzt werden, etwa für Umbauten. Bei Ablauf wird vorhandenes Guthaben ausgezahlt, wenn es zuvor nicht genutzt wurde.
Bei der Leistungsbeantragung
Unterstützung bei der Leistungsbeantragung und Beitragsstundung bis zur Leistungsentscheidung sind vorgesehen. Den Ablauf und die nötigen Unterlagen besprechen wir persönlich.
Ihr Beitrag
Beitrag nach persönlicher Berechnung.
BU oder EU?
Berufsunfähigkeit
Es kommt auf Ihre zuletzt ausgeübte konkrete berufliche Tätigkeit an. Der Umfang der Einschränkung wird daran gemessen.
Erwerbsunfähigkeit
Es kommt auf das Ausmaß Ihrer eingeschränkten Erwerbsfähigkeit an. Das wählbare Restleistungsvermögen ist ein Unterschied.
Keine Wertung: Die Voraussetzungen der jeweiligen Bedingungen entscheiden.
Beispiel: Nach einem Unfall ist Erwerbsarbeit nur noch in sehr geringem Umfang möglich. Welche zeitliche Grenze vereinbart wurde, ist für die Prüfung wichtig.
Dieses Beispiel ist fiktiv und keine Leistungszusage. Maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen.
Dokumente.
Bedingungen und Leistungsübersicht stellen wir Ihnen im Gespräch zur Verfügung.
Gemeinsam durchrechnen.
Rechner kommen Schritt für Schritt. Bis dahin rechnen wir Ihren Bedarf gern gemeinsam durch.
Die Leistungsmerkmale sind verkürzt dargestellt; maßgeblich sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Beratung durch FREY als Vertriebspartner der INTER.
