Absicherung

Ihr Einkommen braucht einen Plan.

KTS für Selbstständige und KTA für Angestellte bleiben klar getrennt. Wir sehen auf Ihr Einkommen und die Zeit bis zur möglichen Zahlung.

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Floristin bindet einen Blumenstrauß in ihrem Geschäft
Kurz und konkret

Das sichert Sie ab.

  • Schutz ohne Wartezeiten

  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers

  • Zahlung bei stufenweiser Wiedereingliederung

  • Bedarfsermittlung auf Basis von 80 % des jährlichen Einkommens

KTS und KTA. Klar getrennt.

  • Berechnungsgrundlage80 % des Gewinns vor Steuern
  • Karenzzeit wählbar3, 7, 14, 21, 28, 42, 91, 182 oder 365 Tage
  • WiedereingliederungTeilarbeitsunfähigkeit mind. 50 % und vorher 100 % arbeitsunfähig
  • Entwöhnungsmaßnahmen (außer Nikotinsucht)80 % für max. 3 Maßnahmen
  • GeltungsbereichDeutschland, EWR, Schweiz
  • Kinderkrankentagegeld in Verbindung mit KrankheitskostenvollversicherungAngaben im Portal fehlen
Leistungen im Tarifvergleich
LeistungKTS für SelbstständigeKTA für Angestellte
Berechnungsgrundlage80 % des Gewinns vor Steuern80 % des Bruttoentgelts
Karenzzeit wählbar3, 7, 14, 21, 28, 42, 91, 182 oder 365 Tage42, 63, 91, 182, 273, 365 oder 546 Tage
WiedereingliederungTeilarbeitsunfähigkeit mind. 50 % und vorher 100 % arbeitsunfähigvorher 100 % arbeitsunfähig
Entwöhnungsmaßnahmen (außer Nikotinsucht)80 % für max. 3 Maßnahmen80 % für max. 3 Maßnahmen
GeltungsbereichDeutschland, EWR, SchweizDeutschland, EWR, Schweiz
Kinderkrankentagegeld in Verbindung mit KrankheitskostenvollversicherungAngaben im Portal fehlenAngaben im Portal fehlen

Wenn Sie selbstständig arbeiten

Ein krankheitsbedingter Ausfall kann schon ab dem ersten Tag zu Einkommensverlust führen. Die gewählte Karenzzeit legt fest, wann eine vereinbarte Zahlung beginnen kann.

Wenn Sie angestellt sind

Der Arbeitgeber zahlt zunächst Lohnfortzahlung. Danach gibt es in der GKV befristetes, niedrigeres Krankengeld. Privatversicherte können ihr Einkommen ohne zeitliche Befristung absichern. Voraussetzungen und Grenzen klären wir im Gespräch.

Ihr Einkommen und Ihr Betrieb

Krankentagegeld sichert Ihr Einkommen, laufende Betriebskosten deckt es oft nicht ab. Betriebsausfall gehört deshalb in ein eigenes Gespräch.

Ihr Beitrag

Beitrag nach persönlicher Berechnung. Eintrittsbedingungen und Gesundheitsfragen besprechen wir persönlich.

Krankentagegeld sichert Ihr Einkommen, laufende Betriebskosten deckt es oft nicht ab. Betriebsausfall ansehen

Familie sitzt im Abendlicht vor einer Werkstatt gemeinsam am Tisch

Damit der Feierabend ein Feierabend bleibt.

Ein typischer Fall · Beispiel

Beispiel: Eine Floristin kann wegen einer Erkrankung mehrere Wochen nicht arbeiten. Wir unterscheiden ihre persönliche Einkommenslücke von der Miete und den laufenden Kosten des Geschäfts.

Dieses Beispiel ist fiktiv und keine Leistungszusage. Maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen.

Dokumente.

Bedingungen und Leistungsübersicht stellen wir Ihnen im Gespräch zur Verfügung.

Floristin bindet einen Blumenstrauß in ihrem Geschäft

Nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen.

Ihr Einkommen als Tagessatz.

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Die Leistungsmerkmale sind verkürzt dargestellt; maßgeblich sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Beratung durch FREY als Vertriebspartner der INTER.

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