Absicherung

Wenn Ihre Arbeit nicht mehr geht.

Ihre konkrete Tätigkeit zählt. Wir sprechen darüber, wie Ihr Einkommen bei einem längeren Ausfall abgesichert werden kann.

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Handwerker mit Helm steht auf einem Dach im Abendlicht
Kurz und konkret

Das sichert Sie ab.

  • Volle Rente ab 50 % Berufsunfähigkeit

  • Leistung bei voraussichtlich 6 Monaten Berufsunfähigkeit

  • Wiedereingliederungshilfe bis 9.000 €

  • Überbrückungsleistung bei Reaktivierung bis 9.000 €

  • Nachversicherung bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung

  • Weltweiter Schutz ohne Begrenzung der Aufenthaltsdauer

Worauf es ankommt.

Ihre Tätigkeit ist der Ausgangspunkt

Maßgeblich ist der zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgeübte Beruf. Versichert sind abstrakt alle Krankheiten und Unfallfolgen. Entscheidend ist die konkrete Tätigkeit, nicht die Art oder Schwere der Ursache. Auch psychische Erkrankungen können zu Berufsunfähigkeit führen.

Wenn sich Ihr Berufsleben verändert

Der Schutz bleibt im Rahmen des zuletzt ausgeübten Berufs auch beim Ausscheiden aus dem Berufsleben bestehen. In Ausbildung und Studium besteht voller Schutz für den angestrebten Beruf.

Weitere Leistungsmerkmale

Schutz besteht auch bei fahrlässigen Verstößen, etwa im Straßenverkehr. Überschüsse können in Fonds angelegt werden und stehen bei Bedarf steuerfrei zur Verfügung.

Gut zu wissen

Beim Übergang aus dem Krankentagegeldbezug verzichtet der Versicherer bei Feststellung einer BU auf die Rückforderung überzahlter Krankentagegeld-Leistungen. Die Entscheidung wird gruppenintern abgestimmt.

Für Selbstständige

Laut Portal haben Selbstständige oft keinen Schutz bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Freiberufler in berufsständischen Versorgungswerken erhalten eine BU-Rente meist erst, wenn sie den Beruf nach der Satzung aufgegeben haben. Ihre konkrete Satzung sehen wir uns im Gespräch an.

Ihr Beitrag

Beitrag nach persönlicher Berechnung. Gesundheitsfragen und die Einstufung Ihrer Tätigkeit klären wir im Gespräch.

Familie sitzt im Abendlicht vor einer Werkstatt gemeinsam am Tisch

Damit der Feierabend ein Feierabend bleibt.

Ein typischer Fall · Beispiel

Beispiel: Nach einer Erkrankung können Sie wesentliche Aufgaben Ihres bisherigen Berufs längere Zeit nicht erledigen. Im Gespräch geht es um Ihre konkrete Tätigkeit und die vereinbarten Voraussetzungen.

Dieses Beispiel ist fiktiv und keine Leistungszusage. Maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen.

Dokumente.

Bedingungen und Leistungsübersicht stellen wir Ihnen im Gespräch zur Verfügung.

Handwerker mit Helm steht auf einem Dach im Abendlicht

Nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen.

Gemeinsam durchrechnen.

Rechner kommen Schritt für Schritt. Bis dahin rechnen wir Ihren Bedarf gern gemeinsam durch.

Ihr nächster Schritt

Was heißt das für Sie?

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Die Leistungsmerkmale sind verkürzt dargestellt; maßgeblich sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Beratung durch FREY als Vertriebspartner der INTER.

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