Absicherung

Wenn Erwerbsarbeit kaum noch möglich ist.

Hier zählt, wie weit Ihre Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist. Die Diagnose allein entscheidet nicht.

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Handwerker blickt von einem Dach über die Häuser im Abendlicht
Kurz und konkret

Das sichert Sie ab.

  • Rente und Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit

  • Einschränkungen voraussichtlich mindestens 6 Monate oder bereits seit 6 Monaten

  • Restleistungsvermögen wählbar: 3 Stunden oder 1 Stunde

  • Unfall-Anfangshilfe: 6 Monatsrenten als zusätzliche Einmalleistung

  • Wiedereingliederungshilfe bis 12.000 €

  • Überbrückungsleistung bei Reaktivierung bis 12.000 €

Worauf es ankommt.

Was hier zählt

Bei Erwerbsunfähigkeit zählt das Ausmaß der eingeschränkten Erwerbsfähigkeit, nicht die Diagnose. BU und EU versichern Krankheiten und Unfallfolgen abstrakt. Die Voraussetzungen ergeben sich aus den Bedingungen.

Wenn sich Ihr Leben verändert

Nachversicherung ist bei persönlichen oder beruflichen Ereignissen möglich, etwa Heirat oder Aus- und Weiterbildungsabschlüssen. Der Schutz gilt weltweit.

Überschüsse in Fonds

Fondsguthaben aus Überschüssen kann steuerfrei als Anfangshilfe genutzt werden, etwa für Umbauten. Bei Ablauf wird vorhandenes Guthaben ausgezahlt, wenn es zuvor nicht genutzt wurde.

Bei der Leistungsbeantragung

Unterstützung bei der Leistungsbeantragung und Beitragsstundung bis zur Leistungsentscheidung sind vorgesehen. Den Ablauf und die nötigen Unterlagen besprechen wir persönlich.

Ihr Beitrag

Beitrag nach persönlicher Berechnung.

BU oder EU?

Berufsunfähigkeit

Es kommt auf Ihre zuletzt ausgeübte konkrete berufliche Tätigkeit an. Der Umfang der Einschränkung wird daran gemessen.

Erwerbsunfähigkeit

Es kommt auf das Ausmaß Ihrer eingeschränkten Erwerbsfähigkeit an. Das wählbare Restleistungsvermögen ist ein Unterschied.

Keine Wertung: Die Voraussetzungen der jeweiligen Bedingungen entscheiden.

Familie sitzt im Abendlicht vor einer Werkstatt gemeinsam am Tisch

Damit der Feierabend ein Feierabend bleibt.

Ein typischer Fall · Beispiel

Beispiel: Nach einem Unfall ist Erwerbsarbeit nur noch in sehr geringem Umfang möglich. Welche zeitliche Grenze vereinbart wurde, ist für die Prüfung wichtig.

Dieses Beispiel ist fiktiv und keine Leistungszusage. Maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen.

Dokumente.

Bedingungen und Leistungsübersicht stellen wir Ihnen im Gespräch zur Verfügung.

Handwerker blickt von einem Dach über die Häuser im Abendlicht

Nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen.

Gemeinsam durchrechnen.

Rechner kommen Schritt für Schritt. Bis dahin rechnen wir Ihren Bedarf gern gemeinsam durch.

Ihr nächster Schritt

Was heißt das für Sie?

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Die Leistungsmerkmale sind verkürzt dargestellt; maßgeblich sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Beratung durch FREY als Vertriebspartner der INTER.

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